Pädagogische Massnahmen
Auf dem Hintergrund des positiven Denkmodells wenden wir, wenn immer möglich, ein Belohnungssystem an. Die Jugendlichen sollen lernen, dass sich respektvolles, faires und ehrliches Verhalten auszahlt. Fehler gelten bei uns als Grundlage für die Reflexion und bieten sich als Lernfelder bestens an. Willentliche oder versehentliche Fehler und Schäden, welche die Jugendlichen selber zugeben, werden besprochen und eine Wiedergutmachung vereinbart. Wenn diese abgestritten oder nicht zugegeben werden, stellt sich die Frage nach den Gründen des fehlenden Mutes, o.Ä. Auch in diesem Falle suchen wir mit den Jugendlichen nach neuen Verhaltensmustern.
Damit unsere Institution auch wie eine Wohngemeinschaft geführt werden kann, bestimmen 10 Regeln die Rahmenbedingungen. Diese sind für alle BewohnerInnen und Teammitglieder gleichermassen verbindlich.
Je nach Vorgeschichte (Anamnese), aktuelle Situation und Zielformulierung werden, für alle Jugendlichen, in allen Bereichen, individuelle Konzepte ausgearbeitet. Die Aussage: „Warum darf die/der das und ich nicht?“ gibt es nicht, weil darauf die Antwort folgt: „Weil Du nicht die/der bist!“ Jeder Mensch ist ein Unikat und wird respektvoll auch so behandelt.
Die Wochenendurlaube dauern vom Samstagvormittag bis am Sonntagabend. Wenn die wöchentlichen Auswertungen in allen Bereichen (Wohnen, Projektarbeit und Schule) zufriedenstellend sind, und wenn die familiären Umstände es zulassen, kann ein Wochenende auf den Freitagabend vorgezogen werden.
Beim Eintritt unterschreiben die Erziehungsverantwortlichen ihr Einverständnis zu Urinproben und Alkoholtests (s. unter Formulare), mit denen die Einnahme von verschiedenen Drogen getestet werden kann. Drogenabhängige Jugendliche finden bei uns keine Aufnahme. Wir kontrollieren die Einnahme von Drogen, Alkohol und Medikamenten. Obschon es keinen Austrittsgrund darstellt, besteht ein Verbot für Alkohol und Kiffen. Die Einnahme und neue Abhängigkeit für andere Drogen wie für Alkohol führen zu einem Übertritt in eine entsprechende Entzugsstation.
Das Rauchen ist nur an einer bestimmten „Raucherecke “ im Freien gestattet, und auf ein Minimum zu reduzieren.
Wir gehen davon aus, dass männliche, wie weibliche Jugendliche, nach dem Austritt, ein eigenständiges und eigenverantwortetes Leben führen können müssen. Unter Berücksichtigung der Genderthematik ist es uns ein grosses Anliegen, dass sich die Jugendlichen in den Bereichen der Haushaltführung und anderen praktischen Arbeiten engagieren. Sie haben ihren Koch- und Waschtag und arbeiten in der Hausreinigung mit.
Die Freizeitplanung und -gestaltung stellt ein wichtiges Übungsfeld und eine grosse Herausforderung dar. Ausgehend von begleiteten Ausgängen, öffnen sich die Freiräume je nach Zuverlässigkeit.
Wenn es die gute Stimmung in der «WG-Guggisberg 77B» erlaubt, planen wir monatlich eine grössere gemeinsame Unternehmung. Nach dem der Termin festgelegt ist, verstärkt sich die Beobachtung auf das Verhalten der Jugendlichen. Positive und negative Verhaltensweisen (verbale Übergriffe, Verweigerungen, nicht Einhalten von Vereinbarungen, etc.) werden festgehalten und der Bezugsperson übermittelt. Die Jugendlichen können sich über den aktuellen Stand der Liste informieren. Anlässlich einer Teamsitzung wird besprochen, wer teilnehmen kann und wer (zur Wiedergutmachung) in der «WG-Guggisberg 77B» einen Projekttag verbringen muss. Die Jugendlichen haben es somit selber in der Hand, ob sie teilnehmen können oder nicht!
Bei wiederholtem fehlbarem Verhalten stehen, je nach Härte des Vergehens, verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Einschränkungen der gesetzten Rahmenbedingungen auf ein Mass, welches der/m Jugendlichen wieder Erfolgserlebnisse ermöglichen kann.
- Beruhigung mit einem Naturerlebnis (Wandern auf dem Jakobsweg, erlebnispädagogisch orientierte Projekte). Dieses wird je nach Bedarf konzipiert und von der Bezugsperson begleitet.
- Zusätzliche Arbeitsprojekte in der Freizeit.
- Bis zu zwei Wochen in einem geschlossenen Timeout.
- Zeitbegrenztes Distanzprojekt im Burgund (F).
- Etc.
Kriminelle Handlungen finden keine Unterstützung und werden verzeigt. Die Jugendlichen sollen im Rahmen des Kindes- und Jugendrechtes lernen, sich mit den Konsequenzen ihres Handelns und Verhaltens auseinanderzusetzen. Damit wollen wir versuchen zu verhindern, dass sie später mit dem Erwachsenenrecht in Konflikt kommen. Eine Verurteilung unter dem Erwachsenenrecht hätte weiterreichendere Konsequenzen.