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Artikel 2 der Stiftungsstatuten

Stiftungszweck:

Die Stiftung unterstützt die intensive Betreuung und Förderung von Mädchen und Knaben im Alter von 12 bis 16 Jahren (in Ausnahmefällen auch ältere), welche aus ihren sozialen Netzen (Familie, Schule, Heime, Kinderpsychiatrie und andere Institutionen) herausfallen.