Kontakt Medien Links Impressionen Spenden

„Finanzierung über den Lastenausgleich“

Die Stiftung Wohn-, Schul- und Therapieheim «WG-Guggisberg 77B» bezieht bewusst keinerlei Subventionen. Sie wird als privates soziales Unternehmen geführt. Mit einer einheitlichen Vollkostenrechnung (und einer minimalen Nebenkostenabrechnung) werden sämtliche Ausgaben gedeckt.

Lastenausgleich im Kanton Bern (offizielle Stellungnahme des Kantons):
„Die Kantone Bern und Jura verfügen über einen Lastenausgleich. Die Kosten für eine Platzierung in unserer Institution kann von den Gemeinden im Kanton Bern über den Lastenausgleich abgerechnet werden.

Die zuständige Behörde in der Gemeinde muss überprüfen, ob...

  • die Kosten gegenüber vergleichbaren Angeboten angemessen sind;
  • die Institution über ein Betriebskonzept verfügt, das für die zu platzierende Person geeignet ist;
  • die Institution eine Betriebsbewilligung vorweisen kann;

Sind diese Voraussetzungen gegeben, können die Kosten dem Lastenausgleich zugeführt werden.

Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwendungen werden zu 50% vom Kanton und zu 50% durch die Gesamtheit der Gemeinden finanziert. Massgebend für die Bestimmung der Gemeindeanteile ist die Wohnbevölkerung.“

Als private, nicht subventionierte Institution mit einer Betriebsbewilligung des Jugendamtes des Kantons Bern erfüllet die «WG-Guggisberg 77B» die oben aufgeführten Kriterien.

Ausserkantonale Gemeinden finanzieren die Unterbringung in unserer Institution aus verschiedenen Quellen.

Aufnahme in die «WG-Guggisberg 77B» finden Jugendliche die von der Justiz, von Sozialämtern, von der IV und anderen Institutionen vermittelt werden.